Info: Rückkehr aus dem Urlaub aus einem Corona-Risikoland

Hiermit informieren wir Sie über eine wichtige Regelung, die die Rückkehr aus den Ferien betrifft.
Sie betrifft alle Schüler, die in den letzten zwei Ferienwochen aus dem Urlaub aus einem Risikoland zurückkommen.
Wenn Sie Urlaub in einem Risikoland machen, müssten Sie 14 Tage vor Schulanfang wieder in Berlin bzw. Deutschland sein, also am 27.07.2020.
Eine vollständige Liste der Risikoländer finden Sie hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Wenn Sie nach dem 27.07. aus dem Urlaub zurückkehren, müsste Ihr Kind bei Schulbeginn ein ärztliches Zeugnis vorweisen. Dort muss stehen, dass keine Anzeichen einer Infektion mit dem Corona-Virus vorliegen. Ist bei Schulbeginn die 14-tägige Quarantänezeit noch nicht vorbei und es liegt kein ärztliches Zeugnis vor, gilt das Fehlen Ihres Kindes als unentschuldigt.
(Hier finden Sie das entsprechende Schreiben der Senatsverwaltung.)