Schulkonferenz

Der Schulkonferenz kommt nach dem Schulgesetz eine besondere Bedeutung zu. Die Schulkonferenz ist das „oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstgestaltung. Sie dient der Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern, deren Erziehungsberechtigten und dem Schulpersonal“ (§ 75 Abs. 1 SchulG).

Stimmberechtigte Mitglieder der Schulkonferenz sind
1. die Schulleiterin oder der Schulleiter
2. vier von der Gesamtkonferenz gewählte Vertreterinnen oder Vertreter
3. vier von der Gesamtschülervertretung gewählte Schülerinnen oder Schüler ab Jahrgangsstufe 7, (Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 gehören der Schulkonferenz mit beratender Stimme an),
4. vier von der Gesamtelternvertretung gewählte Erziehungsberechtigte
5. eine von den Mitgliedern nach den Nummer 1 bis 4 vorgeschlagene und gewählte, der Schule nicht angehörende Person, die die Schule in der Wahrnehmung ihrer pädagogischen Aufgaben unterstützen soll. (Quelle: SchulG Berlin – § 77 Mitglieder)

Mitglieder der Schulkonferenz (Stand 27.08.2019)
SCHULLEITUNG
– Frau Wißmann
KOLLEGIUM
– Frau Garske (Frau Judel)
– Frau Jastrow
– Frau Thurau (Frau Preiß)
– Herr Irmer (Frau Märthesheimer)
ELTERN
– Herr Sturzbecher
– Herr Rauber
– Frau Menkens
– Frau Weiland
– Frau Becker
– Herr Heyer
– Frau Wellhausen